Friedrich-von-Bodelschwingh

Wechselunterricht und Testpflicht ab April

Liebe Eltern der Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule,

gestern konnten wir der Pressekonferenz unserer Schulministerin entnehmen, dass wir am Montag wieder mit Wechselunterricht starten werden.

Die bisherige Gruppeneinteilung und die Unterrichtszeiten bleiben bestehen. Die M-Gruppen erhalten montags und mittwochs Präsenzunterricht, die D‑Gruppen dienstags und donnerstags. Das bedeutet, dass die M-Gruppen am Montag, 19. April, und die D-Gruppen am Dienstag, 20. April, wie gewohnt zur Schule kommen.

Freitags kommen beide Gruppen im Wechsel:

  • Freitag, 23.04.2021: D-Gruppe
  • Freitag, 30.04.2021: M-Gruppe
  • ......

Kinder, die in der Betreuung angemeldet sind, kommen ebenfalls zu den gewohnten Zeiten, eine Neuanmeldung ist nicht erforderlich. Bitte denken Sie wieder an die Essensanmeldung bei Con Gusto.

Falls Sie neu eine Betreuung benötigen, melden Sie sich bitte bis Freitag, 16.04., unter Angabe der benötigten Zeiten und Tage unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

In der seit Montag, den 12.04, gültigen Coronabetreuungsverordnung ist die Testpflicht an Schulen nun verbindlich geregelt:

Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Diese Selbsttests werden in der Schule durchgeführt.

Es besteht alternativ die Möglichkeit, die negative Testung durch eine Teststelle (Bürgertest) nachzuweisen, die höchstens 48 Stunden zurückliegt (Vorlage einer Bescheinigung).

 

Schülerinnen und Schüler, die dieser Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Die Testpflicht gilt auch für die Betreuungsangebote.

Die Durchführung der Selbsttests wird für die Kinder an den Präsenztagen (M- und D-Tage) in der Schule angeboten. Getestet wird mit dem „Siemens Healthcare Rapid Covid 19 Antigen Test“.

 

Die Kinder werden angeleitet, wie der Selbsttest durchzuführen ist und behutsam darauf vorbereitet. Kein/e Mitarbeiter/in wird aktiv eingreifen und behilflich sein.

Da auch in dieser Woche in der Betreuung eine Testpflicht bestand, konnten wir erste Erfahrungen mit ca. 70 Tests sammeln und waren erstaunt, wie gut die Kinder dies gemeistert haben.

Offizielle Informationen des Schulministeriums zum Selbsttest: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

 

Diese Maßnahme ist sicher für alle Beteiligten und vor allem für Ihre Kinder sehr gewöhnungsbedürftig. Aber wir alle haben uns im letzten Jahr schon an so viele Dinge gewöhnt, so dass ich hoffe, dass durch das Testen ein regelmäßiger Schulbesuch der Kinder ermöglicht wird. Gemeinsam werden wir auch diese Hürde gemeinsam meistern.

 

Herzliche Grüße

für das Team der Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule

Monika Thiemann

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