Friedrich-von-Bodelschwingh

Neuigkeiten zum Schulbetrieb, Stand 05.06.2020 - 13.00 Uhr

Liebe Eltern,

heute kam die überraschende Nachricht, dass ab dem 15. Juni die Grundschulen wieder täglich für alle Kinder geöffnet werden! Die Klassen werden dann gemeinsam in ihrem Klassenraum unterrichtet.

In der kommenden Woche werden Sie über Stundenplan, Betreuung, OGS und weitere Planungen über die gewohnten Kanäle informiert.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende

Für das Team der Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule

Monika Thiemann

Unterrichtsstart

Liebe Eltern der Fr.-v.-Bodelschwingh-Schule,

wir freuen uns sehr auf Ihre/unsere Kinder!

Die Klassen 4 sind am Donnerstag und Freitag richtig prima in den veränderten Schultag eingestiegen. Das gibt uns große Hoffnung, dass es bei den kleineren Jahrgängen auch gut klappt.

Der Alltag hat sich für uns alle sehr verändert und auch der Schulalltag wird zunächst ganz anders und vielleicht auch ein wenig befremdlich sein. Wir werden unser Bestes geben und den Schulbesuch für Ihr Kind möglichst positiv gestalten.

Unten sehen Sie nun einen Plan bis zu den Sommerferien, auf dem Sie sehen können, wann welcher Jahrgang die Schule besuchen wird. Die Kinder kommen an unterschiedlichen Tagen zur Schule. Es gibt also immer wieder „Unterrichtszeiten“ in der Schule, aber auch Lernzeiten mit Arbeitsplänen etc. wie bisher für Zuhause.

Die „Notbetreuung“ wird wie bisher fortgesetzt.

Wir haben uns zu diesem Plan viele Gedanken gemacht, vieles gibt es pädagogisch, personell und räumlich zu berücksichtigen. Es ist aber sichergestellt, dass alle Kinder in gleichem Umfang bis zu den Sommerferien die Schule besuchen werden.

Für den Schulstart unter Corona- Bedingungen gibt es einige Regelungen zu beachten:

  • Der Unterricht findet in kleinen Lerngruppen statt, um Mindestabstände von 1,5 Metern einhalten zu können.
  • Die Lerngruppe wird nicht unbedingt von der/m gewohnten KlassenlehrerIn unterrichtet und auch nicht unbedingt im Klassenraum.
  • Die Lerngruppe und der Stundenplan Ihres Kindes wird Ihnen von Ihrer Klassenlehrerin noch gesondert mitgeteilt.
  • Unten befinden sich weitere Regeln, unter anderem zur Hygiene, die Sie unbedingt mit Ihren Kindern besprechen und ggf. üben müssen.

Uns ist bewusst, dass diese Regeln für Kinder eine besondere Herausforderung sind. Deshalb sind wir auf Ihre Hilfe und Unterstützung dringend angewiesen. Dafür schon einmal vielen Dank!

Bleiben Sie gesund und gelassen, gemeinsam kommen wir auch durch diese Zeit!

 

Ihre Monika Thiemann

 

Hygieneregeln:

Betreten der Schule

  • Vor den Eingängen der Schule und im Schulgebäude sind Markierungslinien zum Abstandhalten. Bitte lassen Sie Ihr Kind alleine ab dem Schulhof gehen und starten Sie an den Ihnen mitgeteilten Startpunkten. Ihr Kind geht direkt in den Raum, es wird nicht auf dem Schulhof gespielt; Kommen Sie pünktlich zu den mitgeteilten Zeiten, nicht früher oder später, es sei denn Ihr Kind ist in der Notbetreuung und muss eher kommen, dann geht es ebenfalls in den zugeteilten Raum.
  • Im ganzen Schulgebäude gibt es eine Wegeführung im Sinne konsequenter „Einbahnstraßen“. Achtet auf die Beschilderung.
  • Beim Betreten der Schule besteht die Möglichkeit, die Hände zu desinfizieren – Desinfektionsmittel steht zur Verfügung.
  • Die Flure sind keine Aufenthaltsbereiche. Sie werden zügig und nur in die vorgegebene Richtung begangen.

 

Klassenräume/Unterricht

  • Beim Betreten von Klassenräumen sollen sich alle Anwesenden die Hände waschen – Waschmöglichkeiten, Seife und Einmalhandtücher sind in jedem Raum vorhanden.
  • Die Hygieneregeln werden täglich am Anfang des Unterrichts mit der Lehrerin/dem Lehrer besprochen, das wird entsprechend protokolliert.
  • In jedem Raum hängt ein Infozettel zum korrekten hygienischen Verhalten aus.
  • Für jeden Klassenraum gibt es eine den Abstandsregeln entsprechende Vorgabe für die Anzahl an Schüler*innen und Lehrkräften. Die Einteilung der Räume ist entsprechend. Die Plätze werden täglich nur von einem Schüler bzw. einer Schülerin benutzt. Die Anwesenheit und die Sitzordnung werden protokolliert.
  • Alle Klassentüren bleiben permanent offen.
  • Nach jeder Schulstunde (45 Minuten) ist in den Klassenräumen eine ausreichende Lüftung durch Querlüftung/Stoßlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen.
  • Die Kinder haben alle Materialien am Platz. Es gibt kein Verleihen oder Tauschen von Materialien.
  • Es findet kein Unterricht mit Partner-oder Gruppenarbeit statt.
  • Die Benutzung der iPads wird in dem Moment erlaubt, in dem eine Desinfektion nach Gebrauch ermöglicht ist.

 

Pausen

  • Auch auf dem Schulhof gilt die Abstandsregel von 1,5 m.
  • Pausenaufsichten werden eingesetzt.
  • Eigene Trinkflaschen sind mitzubringen. Es gibt kein Schulobst und keine Schulmilch/ -kakao.

 

Kleiderablage

  • Jacken und Taschen legt jeder Schüler/jede Schülerin am eigenen Platz ab, die Garderoben werden nicht benutzt.

 

Sanitärbereich

  • Pro Lerngruppe/Notbetreuungsgruppe geht nur ein Kind auf die Toilette. Die Lerngruppen nutzen die Toiletten unter der Pausenhalle, pro Lerngruppe steht eine beschriftete Toilette( LG1; LG2…)zur Verfügung:. Kinder aus der Notbetreuung nutzen die OGS Toiletten.
  • Die Sanitärbereiche sind mit Toilettenpapier, Einmalhandtüchern sowie mit Spendervorrichtung für Flüssigseife ausgestattet.
  • Eine ausreichende Anzahl von Abfallbehältern steht bereit.
  • Die Toilettenanlagen und deren Ausstattung werden täglich gereinigt.
  • Die Belüftung im Sanitärbereich erfolgt regelmäßig.

 

Erste Hilfe

  • Der Ersthelfer hat Einmalhandschuhe zu tragen und sich vor sowie nach der Hilfeleistung die Hände zu desinfizieren.
  • Der Schulsanitätsdienst ist nicht aktiv.
  • Jede Lehrkraft sollte für den Notfall Einmalhandschuhe und Mundschutz parat haben.

 

Sonstiges

  • Das Schulgelände ist nach Beendigung des Unterrichts unverzüglich zu verlassen.
  • Klassen- und anderweitig genutzte Räume (hier: Kontaktflächen, Tische, Stühle, Böden, sanitäre Installationen, Fensterbänke, etc.) sowie Flure, Handläufe etc. werden abends komplett gereinigt.
  • Jeder Arbeitsplatz in jedem Unterrichtsraum wird nur von einer Person pro Tag benutzt.
  • Erstrebenswert wäre das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (z.B. auch Tuch, Schal) auf den Wegen zur Toilette und zur Pause. Der Abstand kann im Schulgebäude zwar gewahrt werden, es fällt jedoch vielen Kindern (und auch Erwachsenen) sehr schwer, immer darauf zu achten.
  • Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Diesen Schülerinnen und Schülern sollen Lernangebote für zu Hause gemacht werden (Lernen auf Distanz).
  • Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen –insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, so kann eine Beurlaubung durch die Schulleiterin schriftlich erfolgen. Die Beurlaubung kann bis längstens zum 31. Juli 2020 (Ende des Schuljahres 2019/2020) ausgesprochen werden. Auch kann durch schriftliche Erklärung seitens der Eltern auf die Inanspruchnahme der Befreiung verzichtet werden, so dass auch in diesem Fall ein Widerruf in Betracht kommt. Eine Beurlaubung ist nur dann möglich, wenn die Schülerin oder der Schüler ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorlegt, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt.

Im Krankheitsfall bzw. bei Anzeichen von Symptomen darf das Schulgebäude nicht betreten werden. Ein solcher Fall ist der Schule zu melden.

 

Unsere neuen Klassenregeln:

 

Aktuelle Informationen zur Wiedereröffnung der Schulen, Stand 30.04.2020, 18.00 Uhr

Liebe Eltern der Friedrich- von-Bodelschwingh-Schule,

wie Sie den Medien mittlerweile sicherlich entnommen haben, beginnt der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen erst am Donnerstag, den 07.05.2020. Die Viertklässler haben am Donnerstag und Freitag (08.05.2020) jeweils 4 Stunden Unterricht, der in kleineren Lerngruppen stattfindet. In welcher Lerngruppe Ihr Kind unterrichtet wird, wer die Lerngruppe als Lehrkraft begleitet und in welchem Klassenraum Ihr Kind unterrichtet wird, teilt Ihnen die Klassenlehrerin Ihres Kindes mit.

Die Notbetreuung findet weiterhin unter den Ihnen bekannten Rahmenbedingungen statt!

Da wir Schulleitungen der Beckumer Grundschulen heute Mittag so viele neue Informationen durch das Ministerium bekommen haben, bedarf es der umfangreichen Vorarbeit für die Umsetzung dieser Vorgaben, so dass weitere Informationen erst zu Beginn der neuen Woche folgen werden.

Bitte rechnen Sie aber damit, dass es bis zum Ende des Schuljahres immer wieder „Unterrichtszeiten“ in der Schule, aber auch Lernzeiten mit Arbeitsplänen wie bisher für Zuhause geben wird.

Für das bevorstehende lange Wochenende wünschen wir Ihnen und Ihren Kindern eine wunderschöne entspannte Zeit und grüßen Sie alle sehr herzlich!

 

Das Team der Beckumer Grundschulleitungen

Aktuelle Informationen zum Wiederbeginn der Schule, Stand 29. April, 13.00 Uhr

Laut Aussage der Schulministerin Yvonne Gebauer beginnt der Unterricht für Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen frühestens ab dem 07.05.2020. Eine endgültige Entscheidung über diesen Plan steht jedoch noch aus. Quelle: WDR .

Es ist demnach ratsam, auch weiterhin die Berichterstattung in den Medien zu verfolgen.

Sobald uns konkrete Pläne vorliegen, informieren wir Sie an dieser Stelle.

Erweiterung der Notbetreuung, Stand: 25.04.2020, 15 Uhr

Liebe Eltern,

ab dem 27. April wird die Notbetreuung nochmals ausgeweitet.

Weiterhin entscheidend sind die bereits am 17.4. veröffentlichten Tätigkeitsbereiche, zu welchen Sie unter folgendem Link Informationen erhalten:

Informationen Notbetreuung (klick)

Darüber hinaus können auch alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, die Notbetreuung in Anspruch nehmen, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder (Link oben).

An den Wochenenden, sowie an Feiertagen, findet keine Notbetreuung mehr statt.

Bitte nutzen Sie zur Beantragung der Notbetreuung das aktualisierte Formular an dieser Stelle:

Formular Notbetreuung (klick)

Bitte melden Sie sich unbedingt telefonisch unter der bekannten Telefonnummer 025252412

oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, wenn Sie Fragen haben und oder eine Betreuung benötigen.

 

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

Monika Thiemann

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