Friedrich-von-Bodelschwingh

Änderung des Testablaufs

Liebe Eltern,

herzlichen Dank, dass Sie alle so gut in diesen unplanbaren Zeiten mitarbeiten und auch die Kinderbetreuung bei der gestrigen Sturmwarnung organisiert haben.

Nun gibt es wieder Neuigkeiten:

Gestern erhielten wir die Information, dass das Testverfahren ab Montag, 28. Februar 2022, geändert wird.

Einen Elternbrief der Ministerin dazu finden Sie hier (klick).

Über den genauen Ablauf werden wir Sie in der nächsten Woche informieren.

Ich wünsche Ihnen und Ihre Familien ein erholsames, nicht allzu stürmisches Wochenende!

 

Mit freundlichen Grüßen       

Monika Thiemann 

Testungen in der Schule (Stand 31.01.2022)

Liebe Eltern der Bodelschwingh-Schule,

wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, müssen die Kinder nach einer positiven Pooltestung durch Nasen-Schnelltests in der Schule schultäglich nachgetestet werden, bis die nächste Pooltestung negativ ausfällt.

Um dieses Verfahren für alle Beteiligten einfacher und sicherer zu gestalten, geben wir jedem Kind heute einen Selbsttest mit nach Hause. Sie finden ihn in der Postmappe.

Falls Sie nun abends die E-Mail von der Schule erhalten, dass Ihr Klassenpool positiv ist, können Sie am ersten Morgen nach dem positiven Poolbefund vor Schulbeginn einen Selbsttest mit Ihrem Kind zu Hause durchführen.

Dadurch erhoffen wir uns folgende Vorteile:

  • Eventuelle positive Kinder kommen erst gar nicht zur Schule, haben zu Hause schon ein passendes Ergebnis und sichern dies durch einen Bürgertest ab.
  • Andere Kinder z.B. aus der 1. Klasse können das Testverfahren schon im geschützten Raum kennen lernen und müssen sich nicht in einen ungewissen Schulstart begeben.
  • Sie als Eltern haben vielleicht ein bisschen mehr Sicherheit, ihren Tagesablauf planen zu können.

Dies ist selbstverständlich nur ein freiwilliges Angebot, das für Sie und uns den Testablauf vereinfachen kann.

Trotzdem müssen alle Kinder ohne offizielle Testbescheinigung nach einem positiven Poolbefund täglich Schnelltests in der Schule durchführen.

Die Kinder der ersten Schuljahre haben bisher noch nicht an Selbsttests in der Schule teilgenommen. Dazu jetzt einige Informationen:

Getestet wird mit Selbsttests der Firma Safecare Biotech, hierzu finden Sie unter folgendem Link eine Packungsbeilage und eine Videoanleitung:

https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Die Kinder werden angeleitet, wie der Selbsttest durchzuführen ist und behutsam darauf vorbereitet.

Da schon im letzten Jahr die Verpflichtung zu Selbsttests in der Grundschule bestand, konnten wir Erfahrungen sammeln und waren erstaunt, wie gut die Kinder dies gemeistert haben.

Auch wenn wir uns alle Normalität und ein Leben ohne Corona wünschen, werden wir auch diese Hürde gemeinsam meistern.

 

Herzliche Grüße

für das Team der Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule

Monika Thiemann 

 

PS: Falls Sie nach der Benachrichtigung eines positiven Pooltests noch einen Bürgertest durchführen wollen, gibt es in Ahlen die Drive-In-Teststation an der Warendorfer Straße (Öffnungszeiten  Mo. bis Fr. von 6.00 – 0.00).

Verändertes Testverfahren (Stand 26.01.2022)

Liebe Eltern,

wie das Schulministerium uns gestern Abend um 22.13 Uhr mitteilte, wird das zum 10. Januar eingeführte Testverfahren  „Lolli 2.0.“ ab sofort geändert: Die Lolli-Einzeltestungen entfallen. Für unsere Schule bedeutet das (Stand 26. Januar):

Testung Montag und Mittwoch

Die Kinder machen in der Schule einen Pooltest.

  • Negative Pool-Testung

Sie erhalten keine Nachricht.

  • Positive Pool-Testung

Sie bekommen eine E-Mail von der Schule.

Die Kinder kommen am nächsten Morgen zur Schule und testen sich am Dienstag oder Donnerstag zu Unterrichtsbeginn mit einem Nasen-Antigen-Schnelltest. Die Eltern positiver getesteter  Kinder werden dann über das Ergebnis telefonisch informiert und müssen Ihr Kind direkt von der Schule abholen. Gemäß Coronabetreuungsverordnung werden wir dann auch das Gesundheitsamt darüber informieren.

Es ist auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen morgens der Schule vorzulegen.

Sofern ein aus anderen Gründen durchgeführter PCR-Test mit negativem Ergebnis vorliegt, ist dieser ebenfalls ausreichend.

SchülerInnen eines positiven Klassen-Pools werden so lange schultäglich mit Antigenschnelltests getestet, bis das nächste negative Pooltestergebnis vorliegt.

 

Liebe Eltern, es ist für Sie als Familie sicher eine unglaublich große Herausforderung, das Familienleben und das Arbeitsleben spontan zu organisieren und eine Betreuung für Ihr Kind sicherzustellen. Dennoch möchte ich Sie ausdrücklich bitten, morgens immer für uns erreichbar zu sein.

Wir hoffen, mit diesen Maßnahmen im Präsenzunterricht bleiben zu dürfen und danken Ihnen ganz herzlich für Ihre Mitarbeit!

Mit freundlichen Grüßen,

Monika Thiemann 

Schulstart 2022

Liebe Kinder und Eltern der Bodelschwingh-Schule,

wir hoffen, Sie sind gut in das neue Jahr gerutscht und wünschen Ihnen ein gesundes, glückliches und frohes Jahr 2022!

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen am Montag mit den Kindern und haben hier einige Informationen zum neuen Lollitestverfahren für Sie zusammengestellt:

Ab dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien (10. Januar 2022) gelten die bekannten Testregelungen für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Immunisierungsstatus. Das bedeutet, dass sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen müssen.

 

Testung Montag und Mittwoch

Die Kinder machen in der Schule 2 Lollitests: einen Pooltest und einen Einzeltest.

  • Negative Pool-Testung

Sie erhalten keine Nachricht.

  • Positive Pool-Testung

Sie bekommen eine Nachricht vom Labor.

Die Einzeltests werden vom Labor untersucht.

 

Einzeltestergebnis

Das Einzeltestergebnis bekommen Sie bis 6.00 Uhr am nächsten Tag per SMS oder E-Mail vom Labor.

  • Negativer Einzeltest

Wenn Sie bis 7.15 Uhr nichts von der KlassenlehrerIn hören, kommt Ihr Kind normal zur Schule.

Wenn Ihr Kind als Kontaktperson in Quarantäne muss, meldet sich die KlassenlehrerIn bis 7.15 Uhr bei Ihnen.

  • Positiver Einzeltest

Wenn Ihr Kind nicht zur Schule kommen darf, meldet sich die KlassenlehrerIn bis 7.15 Uhr bei Ihnen.

Das Labor informiert das Gesundheitsamt und Ihr Kind muss in Quarantäne.

 

Bitte teilen Sie uns sofort mit, wenn Sich Ihre Mobilnummer oder E-Mail-Adresse verändern.

Nehmen Schülerinnen und Schüler nicht an den Schultestungen teil, müssen sie, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen, dreimal wöchentlich nach Maßgabe der Corona Betreuungsverordnung einen Nachweis über einen negativen Bürgertest vorlegen.

Noch eine Bitte zum Abschluss:

Vielleicht lassen Sie Ihre Kinder in den letzten Tagen der Weihnachtsferien zur Sicherheit testen – auch wenn Sie nicht im Urlaub waren. Nutzen Sie hierzu bitte die Bürgertests. Dies ist selbstverständlich freiwillig, trägt aber hoffentlich zu einem entspannteren Schulstart bei.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Monika Thiemann 

Maskenpflicht

Liebe Eltern,

heute Nachmittag erreichte uns die Information des Ministeriums, dass ab morgen auch am Sitzplatz wieder die Maskenpflicht gilt. Im Schulgebäude müssen die Kinder also immer eine Maske tragen (außer beim Essen und Trinken). Bitte geben Sie daher Ihren Kindern ausreichend Ersatzmasken mit. In diesem Zusammenhang danke ich allen Eltern recht herzlich, die ihre Kinder jeden Tag vorbildlich mit mehreren Masken versorgen!
Auf dem Schulhof müssen die Kinder weiterhin keine Maske tragen.

Die komplette Email können Sie hier (klick) nachlesen.  

Viele Grüße und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen       

Monika Thiemann 

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