Friedrich-von-Bodelschwingh

Schulfest

Liebe Eltern,

wir freuen uns sehr auf unser Schulfest am Freitag, den 17.06.22. Hier finden Sie einen Programmablauf und eine Übersichtskarte zum Schulfest. Die Kinder erhalten an diesem Tag eine Laufkarte und können damit die Spiele an den einzelnen Stationen durchlaufen. Bitte drücken Sie uns die Daumen für gutes Wetter.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Thiemann

 

 

Schulfest

Liebe Eltern,

am 17. Juni möchten wir ein Schulfest, eine Schulparty, veranstalten.

Morgens werden die Klassen einen Ausflug unternehmen und nachmittags startet dann unser Schulfest. Es ist ein Zeitrahmen von 14.30 – 17.00 Uhr geplant.

Jede Klasse gestaltet Spielaktionen. Hierzu werden die Klassenlehrerinnen Sie noch gesondert informieren.

Liebe Eltern, damit das Schulfest gelingen kann, bitten wir Sie ganz herzlich um Ihre Mithilfe. Melden Sie sich bei Ihrem/Ihrer KlassenlehrerIn, wenn Sie bei den Spielen helfen können. Für Ihre Kuchen- Essensspenden werden wir noch zu einem späteren Zeitpunkt eine Abfrage starten.

Allen Eltern, die sich aktiv beteiligen oder uns durch Essensspenden unterstützen, möchten wir schon jetzt herzlich danken.

 

Mit freundlichen Grüßen

Monika Thiemann

Friedenstauben Spendenaktion

Liebe Eltern,

wir alle blicken fassungslos und betroffen auf das derzeitige Weltgeschehen.

Daher haben wir uns an der Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule Gedanken gemacht, wie wir einen Beitrag leisten und ein Symbol setzen können, um zu zeigen, dass unsere Schulgemeinschaft sich für ein friedliches Miteinander auf der ganzen Welt einsetzt.

Daraus entstand die Idee, mit den SchülerInnen kleine Friedenstauben für die Fenster zu basteln.

Diese Friedenstauben werden wir gegen eine Spende von  50 Cent vergeben.

So können Sie nicht nur ein Symbol in Ihren Fenstern setzen, sondern auch Unicef - Nothilfe für Kinder aus der Ukraine  unterstützen – die Spenden werden zu 100% übergeben.

Wenn Sie, die Großeltern, die Tante, der Onkel, die Nachbarn, … Interesse haben, eine liebevoll gebastelte Friedenstaube zu erhalten, geben Sie ihrem Kind bitte im Laufe der nächsten Woche 50 Cent für jede Friedenstaube mit.

Wir würden uns über eine zahlreiche Unterstützung unserer Aktion freuen.

Für das Team der Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule

Monika Thiemann 

Fortsetzung der Masken- und Testpflicht

Liebe Eltern,

zu Ihrer Information können Sie hier die Email des Schulministeriums zur Fortsetzung der Maskenpflicht bis zum 2. April und Fortsetzung der Testpflicht in der derzeitigen Form bis zum 8. April einsehen. Informationen zum derzeitigen Testablauf finden Sie im Bereich Elternpost.

 

"Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat der Deutsche Bundestag über eine wichtige Änderung des Infektionsschutzgesetzes entschieden. Diese Entscheidung wird auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen haben, über die ich Sie hiermit aktuell informieren möchte.

Nach dem heute im Deutschen Bundestag gefassten Beschluss werden ab dem 20. März 2022 u.a. folgende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes gelten:

 

  1. Maskenpflicht in den Schulen

Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht eine rechtliche Grundlage für eine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen von Schulen bereits mit Beginn der kommenden Woche, also mit Wirkung ab dem 20. März 2022, grundsätzlich nicht mehr vor.

Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage dürfen die Länder nur noch unter sehr engen Voraussetzungen und ausdrücklich nur unter Beteiligung und mit Zustimmung der jeweiligen Landesparlamente durch Rechtsverordnung anordnen, dass in den Innenräumen von Schulen eine medizinische oder FFP2-Maske getragen werden muss. Eine solche Maskenpflicht hat sich dann jedoch auf einzelne Gebietskörperschaften (Kreise oder kreisfreie Städte) zu beschränken.

Allerdings gewährt das Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 2. April 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das bisherige Landesrecht, also die Coronabetreuungsverordnung, in der derzeit vorliegenden Fassung weitergelten.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die oben erwähnte Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten. Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht.

Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Diese Freiwilligkeit bedingt jedoch, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer Maske durchzusetzen.

 

  1. Fortsetzung schulischer Testungen

Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz können die Länder jedoch weiterhin schulische Testungen anordnen. Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

Im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung des Testgeschehens haben auch die Kultusministerinnen und -minister der Länder schon am 10. März 2022 einvernehmlich festgehalten, in den kommenden Wochen einen vorausschauenden und behutsamen Weg zurück in die Normalität zu verfolgen, bei dem die weitere Entwicklung der Pandemie achtsam im Auge behalten wird. Ziel soll es sein, spätestens bis Mai 2022 alle Einschränkungen, insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Maske und die anlasslosen Testungen in Schulen, aufzuheben.

Mit der oben beschriebenen Entscheidung zur Beendigung der Pflicht zum Tragen einer Maske trägt die Landesregierung diesem Beschluss der Kultusministerkonferenz Rechnung. Auch in der Folge dieses Beschlusses wird das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.

Bestellungen von Antigen-Schnelltests über das Bestellportal

Bestellungen von weiteren Antigen-Schnelltests über das Ihnen bekannte Bestellportal sind bis zum 1. April 2022 grundsätzlich weiterhin möglich. Allerdings bitten wir Sie nachdrücklich, nur noch dann weitere Tests zu bestellen, wenn Sie diese für die Testungen bis zum letzten Schultag vor den Osterferien benötigen. Ansonsten bitten wir Sie, Ihre vorhandenen Bestände zu verbrauchen bzw. zu reduzieren.

Werden an Ihrer Schule in den Osterferien Ferienangebote durchgeführt, so können die vorhandene Bestände an Antigen-Schnelltests für Testungen im Rahmen dieser Angebote eingesetzt werden.

Sollten nach den Osterferien in Ihrer Schule noch Restbestände an Antigen-Schnelltests vorhanden sein, bitten wir Sie, diese bis auf Weiteres sachgerecht zu lagern.

 

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter"

Geändertes Testverfahren ab dem 28.02.2022

Liebe Eltern,

ab der kommenden Woche (28.02.2022) verändert sich ja nun, wie bereits angekündigt, das Testverfahren für Ihre Kinder an der Schule. 

Die Kinder sollen dann montags, mittwochs und freitags morgens möglichst unmittelbar vor dem Unterricht zuhause getestet werden (auch die Testung am Vorabend ist möglich).

Ihr Kind bekommt dazu von uns für die jeweils nächste Woche jeden Donnerstag 3 Schnelltests mit nach Hause.

Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus bei der KlassenlehrerIn nachweisen (entweder ist Ihr Kind doppelt geimpft oder es ist mindestens 28 Tage und nicht länger als 90 Tage genesen). Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin auch freiwillig an den Testungen teilnehmen.

Sollte sich bei einem Kind in der Schule ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion ergeben (z.B. durch Hinweise auf eine unzureichende Testung oder wegen vorhandener Symptome), kann die Schule zu Beginn des Unterrichts eine anlassbezogene Testung mit einem Antigen-Selbsttest vornehmen.

Bitte bescheinigen Sie uns auf diesem Formular die Bestätigung über die Durchführung der Tests und geben Sie das Formular Ihrem Kind wieder umgehend mit zur Schule. Das Formular erhalten Ihre Kinder heute auch in gedruckter Form.

Hier finden Sie noch einmal den Brief der Ministerin zu den Regeln der Testung.

Hier können Sie Produktinformation und Anleitungen der Tests einsehen.

 

Herzliche Grüße

Monika Thiemann

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